NAME | Heiko Bartrupp und 45 weitere Interessierte |
FRAGE |
Sehr geehrte Damen und Herren Wir möchten Druckluftflaschen für Pressluftatmer 300 bar kaufen. Dazu haben wir eine Frage: Kann ich die nach Erhalt sofort nutzen?
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Hallo Herr Bartrupp und weitere Interessierte,
in Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (Download möglich von http://www.ad-2000-online.de/blob/154288/0ffcd71b6f32591c392181ed4a1dd7bc/rl-2014-68-eu-data.pdf) gibt es zwei Verfahrensweisen der Hersteller beim Verkauf von Druckgasflaschen:
Welche Form Sie wählen, ist Ihnen überlassen. Wir empfehlen Ihnen aber die Inbetriebnahme mit zu bestellen.
Druckgasflaschen für Pressluftatmer sollten folgende Kriterien erfüllen:
Druckgasflaschen (auch: Druckluftflaschen) sind Druckbehälter und im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überwachungsbedürftige Anlagen. Sie müssen einer Prüfung vor dem ersten Gebrauch und wiederkehrender Prüfungen unterzogen werden. Die Maximal-Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen betragen nach BetrSichV § 15, Abs. 5 in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 4, Pkt. 2.2 + 5.8 Tabelle 1.
· DLF PA
innere Prüfung + Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) aller 5 Jahre, äußere Prüfungen aller 2 Jahre
· DLF Arbeitsflaschen
innere Prüfung aller 5 Jahre, Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) aller 10 Jahre, äußere Prüfungen aller 2 Jahre
Auf Druckgasflaschen für Pressluftatmer müssen bestimmte Label angebracht sein (siehe auch http://www.atemschutzlexikon.de/atemschutzlexikon-merkblaetter/ )
Wolfgang Gabler
Ltr. Redaktion ASL