Name | Gerald Walter und weitere 140 Nutzer von www.atemschutzlexikon.de |
Frage | Hallo atemschutzlexikon.de Sie hatten erwähnt, dass in Deutschland die neue PSA-Verordnung in Kraft getreten ist. Welche wichtigen Veränderungen folgen daraus? Ist es tatsächlich so, das PSA erst nach deren Einweisung benut5zt werden darf? |
Hallo Herr Walter und all die anderen Interessierten,
ja, die PSA-Verordnung (EU 2016/425) ist in Kraft - übrigens schon 14 Monate. Seit 26.04.2018 ersetzt sie die bisherige EU-Richtlinie 89/686/EWG RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen.
Die einjährige Übergangsfrist der PSA-Verordnung EU 2016/425 lief am 21.04.2019 ab. Dieses Jahr wurde allen Beteiligten zugebilligt, um die neuen Bedingungen nicht überstürzt umsetzen zu müssen.
Alle nach dem 21.04.2019 beschaffte PSA müssen also den neu geregelten Bedingungen entsprechen, vor allem:
PSA, die noch nach bisheriger EU-Richtlinie 89/686/EWG zugelassen und bis 20.04.2019 beschafft wurde, unterliegt dem Bestandsschutz und bleibt weiter und ohne zusätzlich Prüfungen trag- bzw. nutzbar.
W. Gabler
Ltr. Redaktion ASL