Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes ist erklärtes Ziel der europäischen Länder. Weltweit als Vorbild angesehen, soll durch einen möglichst radikalen Abbau von Handelshemmnissen ein weitestgehend homogenes Wirtschaftsgefüge entstehen.
Dieser Wille der europäischen Völker zum Ausbau des einheitlichen Binnenmarktes in seiner Form des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwingen zum Durchsetzen einheitlicher Voraussetzungen, auch und besonders der rechtlichen und normativen Grundlagen.
Der Schutz menschlichen Lebens in Gefahrensituationen gliedert sich da mit ein. Eine einheitliche Herangehensweise an die Schutzbedürfnisse und Schutzerfordernisse ist und bleibt eine internationale Aufgabe. Gefahren machen bekanntlich nicht vor Ländergrenzen halt. Wolken aus Brandrauch oder Chemikalien, luftgetragene radioaktiv kontaminierte Aerosole, giftige Chemikalien in Grundwässern, Flüssen, Seen und Meeren – sie alle kennen keine Ländergrenzen. Sie können sich bei ungünstigen Bedingungen europaweit ausbreiten. Die grenzüberschreitende Gefahrenproblematik ist uns tragisch bekannt, z. B. durch die inzwischen mehrfach erfolgte Vergiftung großer Abschnitte des Rheins und die radioaktive Belastung Europas durch das Reaktorunglück von Tschernobyl.
Für die europäische Gestaltung der Grundlagen einheitlicher Sicht- und Herangehensweisen bei der Formung der Schutzbedürfnisse, Schutzerfordernisse und Schutzmöglichkeiten wurden für den Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung im Atem- und Körperschutz 1989 von der EG Richtlinien verabschiedet, u.a. die
Die PSA-Richtlinie „89/656/EWG“ fordert im Wesentlichen, dass die Arbeitgeber den Arbeitsbereich ihrer Beschäftigten auf Gefährdung der menschlichen Gesundheit und des Lebens zu untersuchen haben. Sollten sich die bei dieser Risikoanalyse festgestellten Gefahren nicht beseitigen lassen, muss der Arbeitgeber zur Gefahrkompensierung Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Dazu können auch Atem- und Körperschutz gehören. Die Richtlinie „89/686/EWG“ enthält Mindestforderungen, denen u.a. auch die Atemschutz- und Körperschutzausrüstungen entsprechen müssen.
Europäisches Recht muss in nationales Recht umgesetzt werden. Für den Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung regelt das der deutsche Gesetzgeber vor allem mit
Auf die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung des Atem- und Körperschutzes bezogen, legen diese rechtlichen Grundlagen u.a. fest, welche Sicherheitskriterien im weitesten Sinn in Arbeitsstätten und bei Persönlicher Schutzausrüstung durchzusetzen sind und das einheitliche Bau- und Prüfvorschriften (Europanormen - EN) die Grundlage ihrer Zulassung (auch: Zertifizierung ) für den europäischen Binnenmarkt darstellen. Diese Zulassung ist mittels CE-Zeichen (Konformitätszeichen) zu dokumentieren.
Zulassungsberechtigt sind staatlich autorisierte Prüfstellen, in der Deutschland vor allem
Unfallversicherungsträger und Arbeitgeber regeln auf deren Grundlage mit spezifische Vorschriften, wie Unfallverhütungsvorschriften und Feuerwehrdienstvorschriften spezielle Anforderungen. Dabei dürfen nationale Festlegungen keinen Widerspruch zu europäischen Vorschriften enthalten.
Die im europäischen Richtlinienwerk enthaltenen Forderungen nach Analyse der Gefahren in den Arbeitsbereichen nahm sich für den Bereich Atem- und Körperschutz der Feuerwehren die VFDB, Referat 8 (Persönliche Schutzausrüstung) als Aufgabe an. Das Referat analysierte die Gefahren, denen Einsatzkräfte der Feuerwehr ausgesetzt sind. Anschließend ermittelte es die Eigenschaften, die u.a. Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge besitzen müssen, um deren Träger vor den Einsatzgefahren zu schützen. Berücksichtigung fanden dabei auch nationale Besonderheiten, z. B. der von der Einsatztaktik diktierte Mindestluftvorrat an Atemluft in Pressluftatmern und das Bestreben nach Einheitsanschlüssen zwischen Atemanschluss und Filter bzw. Lungenautomat sowie die Austauschbarkeit der Druckluftflaschen innerhalb der 200bar- bzw. 300-bar-Technik. Damit konnte die bisher gewohnte logistische Absicherung im Atemschutz beibehalten werden, ohne europäische Vorschriften zu verletzen. Das Referat 8 fasste die Ergebnisse der Analyse in ihrer Richtlinie „vfdb-Richtlinie 0802 - Regeln für die Auswahl und den Einsatz von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen für die Feuerwehren“ zusammen.
Produkte, die die in dieser Richtlinie auf gezeigten Eigenschaften besitzen, sichern
o Druckluftflaschen für Pressluftatmer des Herstellers x auf Geräte des
Herstellers Y aufschrauben, wenn sie vom Flaschentyp her passen
o Pressluftatmer des Herstellers X an Vollmasken des Herstellers Y befestigen, wenn sie vom System her passen
o bebänderte Vollmasken des Herstellers X unter Feuerwehrschutzhelme des Herstellers Y anlegen, wenn das nicht einer der Hersteller untersagt
o adaptierbare Vollmasken von Masken-Helm-Kombinationen des Hersteller X nicht an Helmen der Helm-Masken-Kombinationen des Herstellers Y anbringen, es sei denn, der Helmhersteller genehmigt das ausdrücklich.
Sie erfüllen die von der Europäischen Union in Kraft gesetzten Normative, Bau- und Prüf- bzw. Zertifizierungsbedingungen und decken die Anwenderforderungen aus den Bereichen Atem- und Körperschutz ab.
Zum Erkennen, welche Atemschutzausrüstung den Forderungen der vfdb-Richtlinie 0802 entspricht, lässt sich eine Liste der Dekra Exam nutzen. Sie veröffentlicht regelmäßig, welche Geräte positive Prüfergebnisse besitzen, also welche für den Einsatz bei den Feuerwehren geeignet sind.
2 Technische Hinweise für die Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung für die Beschaffung
Wer Persönliche Schutzausrüstung beschafft, kauft für Gegenwart und Zukunft. Die Qualität der Produkte ist heute so, dass lange Nutzungszeiten möglich sind. Die beschafften Typen der Persönlichen Schutzausrüstung Pressluftatmer und Vollmasken z. B. begleiten die Anwender viele Jahre, oft sogar mehr als ein Jahrzehnt. Deshalb sind derartige Beschaffungsvorhaben besonders gewissenhaft zu prüfen. Von besonderer Bedeutung ist die Auswahl des Gerätesystems. Ob die Entscheidung für Überdruck oder Normaldruck, zu 200 bar oder 300 bar-System fällt, hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von
Bei der Auswahl der zu beschaffenden Geräte sollten sich die Verantwortlichen vor allem nach den erforderlichen Eigenschaften der Geräte richten. Die neuen Geräte müssen die in der Risikoanalyse ermittelten Gefahren sicher kompensieren können. Die technischen Parameter und taktischen Eigenschaften müssen auch den härtesten Einsatzbedingungen standhalten. Das steht den Atemschutzgeräteträgern auch gesetzlich zu. Wer besonders gründlich an die Auswahl herangeht, sollte auch sich ggf. bereits erkennbare Tendenzen der Entwicklung von Gefährdungen im Ausrückebereich in die Betrachtungen einbeziehen. So kann es z. B. bei beginnender Bauplanung für große Tiefgaragen notwendig werden, über die Beschaffung von Pressluftatmern mit 2 CFK-Druckluftflaschen 6,8 l / 300 bar nachzudenken.
Darüber hinaus stehen auch Herstellerservice und Nachfolgekosten zur Prüfung. Empfehlenswert ist die gründliche Erprobung der Angebote.
Zusammengefasst ergeben die Anforderungen der Nutzer, dass die Persönliche Schutzausrüstung im Atem- und Körperschutz möglichst zuverlässige sein sollte. Gewünscht werden so kompakt wie möglich gebaute Geräte. Pflege, Wartung und Reparatur müssen eindeutig geregelt sein und sich unproblematisch durchführen lassen. Die Überprüfung des Betriebszustandes muss sich zuverlässig erfolgen können. Gegen die starken Belastungen während der Handhabung in Übung und Einsatz muss diese PSA ausreichend widerstandsfähig sein, z. B. darf sie durch einsatztypische, mechanische und thermische Einwirkungen ihre Funktionsfähigkeit nicht verlieren. Von der Benutzung darf keine Gefährdung für den Träger ausgehen.
Neue Geräte müssen zugelassen und bei Inverkehrbringen zertifiziert sein. Damit ist der künftige Nutzer sicher, dass die Produktbeschaffenheit den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht. Es sollte nur PSA beschafft werden, die auf der Grundlage der "PSA-Richtlinie" zertifiziert wurde und damit das "CE"-Zeichen auf dem Typenschild tragen und in der Gebrauchsanleitung enthalten. Empfehlenswert ist die Nutzung von Informationen über die jeweilige PSA aus den Informationen der Dekra-Exam. Damit ist auch der bedarfsgerechte, spätere Nachkauf von Geräteteilen zum Nachrüstern mit z. B. Überdruck oder elektronischer Sicherheitseinrichtungen an zertifizierten Pressluftatmern möglich, ohne die Zulassung in Frage zu stellen.
Einzelstücke persönlicher Schutzausrüstung im Bereich der Feuerwehr müssen mindestens viermal beschafft werden. Angriffs- und Sicherheitstrupp bedürfen der gleichen Ausrüstung.
Für bestimmte Einsätze können Kreislaufgeräte notwendig werden, z. B. bei Einsätzen in Autobahntunneln, Kanalisation, Schächte, Hochhäuser, Überdruckbaustellen, U-Bahnanlagen. Dafür benötigen die die Feuerwehren speziell aus- und fortgebildete Atemschutzgeräteträger sowie Atemschutzgerätewarte.
Konkurrenz für Regenerationsgeräte bieten derzeit die wesentlich preiswerteren Pressluftatmer mit 2 Stück 6,8 l / 300 bar- CFK-Flaschen (s.o.).
Der Inhalt folgender Tabelle verdeutlicht am Beispiel eines Pressluftatmers die Anforderungen der Feuerwehren an dieser Atemschutztechnik.
Tabelle: Anforderungen der Feuerwehren an Pressluftatmer
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Kriterium | Erwartungen der Feuerwehr |
Sicherheit | - Einhaltung europäischer Normen, z. B. der DIN EN 137 Atemschutzgerä- te - Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske – Anfor- derungen, Prüfung, Kennzeichnung - Robustheit, ausreichend Widerstand gegen einsatztypische Belastungen - ausreichend und deutlich wirksame Sicherheitseinrichtungen, z. B. Warneinriecheinrichtung, Sicherheitsventil, Manometer, Durchströmbe- grenzung zur Manometerleitung, Druckentlastung am Manometer - injektorlose Warneinrichtung als Restdruckwarner - absolute Zuverlässigkeit, vor allem der Atemluftführung - Druckminderer und Lungenautomat sichern zuverlässige Atemluftbereit- stellung und konstante Druckparameter - sicheres und schnelles Anlegen, einfache Bedienung, leicht erlernbare Handhabung - geringes Gerätegewicht und ergonomisch bestimmte Verteilung am Kör- per - auch bei niedrigen oder hohen Temperaturen einsatzbereit - geringe Atemwiderstände und ausreichendes Atemluftangebot - Ventile an Druckluftflaschen mit mindestens 120 J Bruchfestigkeit - leicht erreichbares und auch im Dunkeln gut ablesbares Manometer - keine Behinderung durch Geräteteile bei Einsatz, z. B. durch Manometer - an spezifische Einsatzbedingungen anpassbar - problemloses, schnelles Wechseln des Lungenautomaten - möglichst großen Vorrat an Atemluft - Tragevorrichtung weitestgehend stabil gegen Hitze und Belastung durch Chemikalien - Wartung nach Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr möglich - unproblematische Dekontaminierbarkeit nach Erstmaßnahmen, z. B. Menschenrettung, - optional vorhandene Möglichkeit zum Anbringen eines zweiten Lungen- automaten bzw. Atemanschlusses zur Durchführung von Rettung oder Evakuierung, - Anbringung optional vorhandene Zusatzausrüstung vom Gerätehersteller bereitgestellt und genehmigt, z.B. Notsignalgeber, Bewegungsmelder und Sprechgarnitur |
Kriterium | Erwartungen der Feuerwehr |
Komfort | - hoher Tragekomfort, z. B. gleichmäßige Gewichtserteilung, Bauchgurt überführt Großteil der Last auf Lenden- und Beckenbereich - geringe Eigenmasse - kleine und leichte Lungenautomaten, die sich unproblematisch an der Vollmaske befestigen lassen und keine Sichtbehinderung ergeben - unkomplizierte Demontage, Montage, Pflege einschließlich Desinfektion und Wartung - Akzeptanz durch Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewarte - verständliche Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung
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Wirtschaft- lichkeit | - Nutzung des Baukastenprinzip, um preiswert gewünschte Ergänzungen wie Zweitanschluss oder Schnellfüllanlage nachrüsten zu können und unproblematisch zwischen den Systemen Überdruck/Normaldruck und 200-bar/300- bar wechseln zu können - bewährte Systeme von Vorgängermodellen übernehmbar - gutes Preis- Leistungsverhältnis - lange Lebensdauer - Pflegeleichtigkeit - geringer Wartungsaufwand, lange Wechselfristen für Austauschteile - leistungsfähiges, dichtes Servicenetz des Herstellers - dauerhafte Absicherung der Ersatzteilversorgung - ausreichend Zubehör in hoher Qualität problemlos beschaffbar - Wartung ohne Spezialwerkzeug im Zugriffsbereich des Geräteträgers und nicht autorisierten Atemschutzgerätewartes - regelmäßige und fachlich fundierte Betreuung durch Vertriebsmitarbeiter, - reelles Preis-Leistungsverhältnis
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Die Ergebnisse der Prüfung der zur Beschaffung anstehenden Pressluftatmer sollen dem für Auswahl und Einsatz Verantwortlichen sowie dem künftigen Nutzer zeigen, ob