Definition
Personen und/oder Organisationen sind Anwender, wenn sie die Benutzung eines Hilfsmittels zur Erzielung eines Nutzens direkt anwenden lassen oder die Anwendung veranlassen, ohne unbedingt selbst Benutzer sein zu müssen. |
Erläuterung
Anwender, z. B. Vorgesetzte, können u.a. solche Atemschutzgeräte beschaffen, die Atemschutzgeräteträger dann im Gefahrenbereich oder bei Übungen zu tragen haben.