Definition
Pflichtuntersuchung für Beschäftigte mit entsprechenden Gefährdungsgruppen, die bei ihrer Tätigkeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind, z. B. beim Tragen von Atemschutzgeräten. Man unterscheidet Erstuntersuchung, regelmäßige Nachuntersuchungen und nachgehende Untersuchungen. |
Erläuterung Die Aufgaben der Untersuchungen sind: - Erstuntersuchung zum Feststellen, ob gesundheitliche Bedenken - Nachuntersuchungen, die in bestimmten Zeitabständen klären - nachgehende Untersuchungen sollen beim Ausscheiden aus der Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist auch möglich auf Wunsch des Beschäftigten und/oder seines Vorgesetzten, z. B. wenn ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und der Arbeit vermutet wird. | |