Definition
Prüfung von Atemschutzgeräten nach Vorgaben, z. B. nach Bedienungsanleitung des Herstellers, Unfallverhütungsvorschriften oder Richtlinie vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr. |
Erläuterungen
Atemschutzgeräte dürfen nur ausgebildete Atemschutzgerätewarte prüfen. | ||||||||||