Definition
sind nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 für jeden Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr persönlich zu führen und durch den Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person, z. B. dem Atemschutzgerätewart, zu bestätigen. Im Atemschutznachweis sind mindestens Aus- und Fortbildungen zu protokollieren, Übungs- und Einsatztätigkeit nachzuweisen, Untersuchungstermine nach G 26 zu vermerken sowie Einsätze unter Atemschutz zu dokumentieren. |
Erläuterungen
Folgende Einsatzangaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
· Datum und Einsatzort
· Art des Gerätes
· Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
· Tätigkeit