Definition
an Anlagen, Geräten und Ausrüstungen erfolgreich durchgeführte Maßnahme zur Beseitigung einer möglichen Explosionsgefahr (Explosion), Geräte und Ausrüstungen können nicht mehr als Zündquelle auftreten. |
Erläuterung
Zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, z. B. die ATEX-Direktiven der Europäischen Union und die Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) regeln den Explosionsschutz sowie Maßnahmen und technische Lösungen dafür. Explosionssichere Anlagen, Geräten und Ausrüstungen sind mit dem Zeichen „Ex“ gekennzeichnet.