Definition
Einrichtung, die insbesondere bei einem Schadenfeuer, Unglücksfällen, lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, Notlagen von Fahrzeugen und bei Brandverhütungsmaßnahmen wirksam wird. Im öffentlichen Bereich ist die Feuerwehr gemeinnützig. |
Erläuterung
Man unterscheidet
1 öffentliche Feuerwehren (Gemeindefeuerwehren)
- Berufsfeuerwehr (BF): Feuerwehr mit hauptamtlichen, beruflichem Personal - Freiwillige Feuerwehr (FF): Feuerwehr mit ehrenamtlich und freiwillig tätigem Personal - Pflichtfeuerwehr (PF): Feuerwehr mit ehrenamtlich, dienstverpflichtetem Personal - Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften (FF): Feuerwehr mit ehrenamtlich, freiwilligen und hauptamtlichen, beruflichem Personal
2 Private Feuerwehren
- Werkfeuerwehren (WF) und
- Betriebsfeuerwehren (BtF).
Gemäß den Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetzen müssen alle Gemeinden ab 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen; Ausnahme: neue Bundesländer; dort ab 80.000.