Definition
Vorschriften, die Ausbildung und Einsatz der Feuerwehren einheitlich regeln. Sie unterliegen dem Landesrecht der Bundesländer und gelten bis zur verordneten Einführung als Empfehlung. |
Erläuterung
Die Erarbeitung und Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschriften obliegt der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV). Die AFKzV empfiehlt die FwDV den Bundesländern zur Einführung, die ggf. die FwDV durch Erlass in Kraft setzen.