Definition
Abwenden einer Lebensgefahr |
Erläuterung
Menschenrettung kann je nach Situation ausgeführt werden z. B. durch
- lebensrettende Sofortmaßnahmen zur Erhaltung oder
Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit,
- Befreien aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch
technische Rettungsmaßnahmen.