Definition
Ausschluss von Partikelfilter für bestimmte Einsatz- bzw. Arbeitsbereiche |
Erläuterung
nach BGR/GUV-R 190 (BG- R190 bzw. GUV-R 190 ) „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ obliegen Vollmaske bzw. Mundstückgarnitur mit Partikelfilter als Folge ihres fehlenden Rückhaltevermögens von Gasen und Dämpfen Einsatzbeschränkungen.