Definition
wird bei Druckluft- Schlauchgeräten die Atemluft aus Druckluftflaschen entnommen, muss eine akustische Warneinrichtung verwendet werden. |
Erläuterung
Warneinrichtungen an Schlauchgeräten müssen spätestens bei einem Restdruck von 30 bar wirksam werden und unmissverständlich das zu Ende gehen des Atemluftvorrats anzeigen, z. B. durch einen Warnton.