Definition
Verantwortlicher einer Einheit von mindestens zwei Einsatzkräften innerhalb einer Gruppe oder einer Staffel. |
Erläuterung
Truppführer bzw. Truppführerin ist verantwortlich für die Erfüllung der vom Einsatzleiter bzw. der Verantwortlichen Führungskraft im Einsatz, z.B. dem Gruppenführer, übertragenen Einsatzaufgaben. Im Gefahrenbereich geht der Truppführer hinter der/dem Truppmann. Er wird entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ nach Abschluss der Ausbildung zum Truppmann in mindestens 35 Stunden zum Truppführer ausgebildet.
Es gibt Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp.