Definition
Person, die aufgrund ihrer medizinischen Beurteilung befähigt ist, Geräte zur praktischen Erprobung zu tragen. |
Erläuterung
Die Befähigung wird für Atemschutzgeräteträger, z. B. durch die Erfüllung der Arbeitsmedizinischen Grundsätze "G26", erteilt (BGR/GUV-R 190)