Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 „Erste Hilfe Räume“ wurde soeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin überarbeitet und aktualisiert veröffentlicht. Damit schließt diese wichtige Grundlage die Basis zur Gestaltung von Erste-Hilfe-Räumen in Deutschland. Sie ist also auch bei der Gestaltung von Atemschutzübungsanlagen anzuwenden.
Aus der ASR A4.3 geht hervor, dass der Erste-Hilfe-Raum der Atemschutz-Übungsanlage barrierefrei medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen der Ersten Hilfe gegenüber verletzten und erkrankten Übungsteilnehmern und Personal ermöglichen soll. Dazu zählen:
1. Sicherung Notruf: Meldung eines Notfalls über durchgehend nutzbare Meldeeinrichtungen zur Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder Polizei, z. B. mittels Notruftelefon im Leitstand
2. Ausstattung mit Mitteln zur Ersten Hilfe: Verbandkasten, Hilfsmittel wie zusätzliches Verbandmaterial, Rettungsdecke, Einweg-Nierenschale und Vliesstoff-Tuch und Einweg-Schutzkleidung, automatisierter Externer Defibrillator ( dringend empfohlen), ggf. Beatmungsgerät, Schreibtisch, Stuhl, Abfallbehälter, Untersuchungsliege, Schienen zum Ruhigstellen von Extremitäten, HWS-Immobilisations-kragen, Desinfektionsmaterial, Augenspülflasche, Blutdruckmessgerät, Möglichkeit zum pulsmessen
3. Einrichtungen zur Ersten Hilfe: technische Hilfsmittel zur Rettung aus dem Gefahrenbereich mit Gefahr für Leben und Gesundheit wie
Meldeeinrichtungen (z. B. Notruftelefon),
Rettungstransportmittel (z. B. Tragen, Roll-In-Tragen) und
Rettungsgeräte (Hilfsmittel zur Rettung aus der Übungsanlage),
Zubehör wie Decken und Einmalauflagen für Untersuchungsliegen
4. Bauliche Anforderungen:
im Erdgeschoss gelegen, mit Krankentrage leicht erreichbar
Toilette in unmittelbarer Nähe
Gefährdungen oder Beeinträchtigungen durch Lärm, Vibrationen, Stäube, Gase, und Dämpfe ausgeschlossen
stufenloser Zugang
heizbar
mindestens 20 m² Grundfläche groß
Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und desinfizieren sein
ausreichend beleuchtet
mit Waschbecken für fließendes Warm- und Kaltwasser und Spender für Seife, Desinfektionsmittel, Hautschutzmittel und Einmalhandtücher
zum händeabtrocknen (Einweghandtücher)
Sichtschutz gegen Einblicke von außen
Kennzeichnung des Weges zum Erste-Hilfe-Raum
Kennzeichnung des Erste-Hilfe-Raumes mit Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“
Weitere Informationen zu Atemschutzübungsanlagen und deren Gefährdungsanalyse enthalten vor allem
DIN 14093-04 Atemschutz-Übungsanlagen, Planungsgrundlagen
ASR A4.3 Erste Hilfe-Räume
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
DGUV Vorschrift 49 UVV Feuerwehren
Gefährdungsbeurteilung einer Atemschutzübungsanlage, Veröffentlichung im www.atemschutzlexikon.de unter http://www.atemschutzlexikon.de/?id=2174